Auch unser Kleingedrucktes lässt sich sehen:
Allgemeine Lieferungs- Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
Für unsere sämtlichen Geschäfte gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, folgende Bedingungen:

1. Allgemein
Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Den von diesen „ Allg. Lieferungs- Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt hat. Ist in den Einkaufsbedingungen des Bestellers ein Widerspruch generell ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der formularmäßigen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen die gesetzliche Regelung unter Berücksichtigung der DIN 2088-2090, 2095, 2097. Eine Anerkennung der abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung von uns schriftlich bestätigt worden ist.

2. Angebot
Alle unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Mustern, Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden.

3. Kaufabschluss und Bestätigung
Der Kaufvertrag gilt erst mit Abgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und zu den in Ihr angegebenen Bedingungen. Damit in Verbindung stehende Korrekturabzüge gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen ab Auftragsdatum eine gegenteilige Weisung erfolgt. Wird ein Auftrag ohne unser Verschulden storniert, berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes. Ist mit der Produktion bereits begonnen worden, wird der komplette Auftragswert in Rechnung gestellt.

4. Preise
Die Preise gelten in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung. Sie sind errechnet unter Zugrundelegung der heutigen Kostenbasis. Sollten sich die Tariflöhne, die Tarifgehälter, die Kosten für das benötigte Vormaterial oder die Energiekosten bis zum Liefertage ändern, so behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor. Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich und verstehen sich immer zzgl. der am Tag der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer.

5. Werkzeuge / Druckunterlagen
Werkzeugkostenanteile werden grundsätzlich getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt. Sie sind immer in voller Höhe im voraus ohne jegliche Abzüge fällig. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge, sie bleiben vielmehr unser Eigentum und in unserem Besitz. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge 2 Jahre nach der letzten Lieferung für den Besteller aufzubewahren. Wird vor Ablauf dieser Frist vom Besteller mitgeteilt, dass innerhalb eines weiteren Jahres Bestellungen aufgegeben werden, so sind wir zur Aufbewahrung für diese Zeit verpflichtet. Erfolgt in diesem Zeitraum keine weitere Bestellung, oder die 2-jährige Frist ist abgelaufen, so können wir automatisch ohne weitere Ankündigung frei über die Werkzeuge verfügen.
Filme werden im Kundenauftrag von uns gefertigt und verbleiben in unserem Besitz. Sie werden daher lediglich zu anteiligen Kosten berechnet.

6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders in unseren Auftragsbestätigungen formuliert, sofort nach Rechnungsschreibung bzw. ab Rechnungsdatum netto in bar fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz pro angebrochenem Monat vor. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände , die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geneigt sind, haben die Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten.

6a. Lieferung auf offene Rechnung
Sofern der Wunsch zur Lieferung auf offene Rechnung besteht, bietet das Shopsystem bei einigen Artikeln die Möglichkeit an, gegen Belastung einer Bonitätsprüfungspauschale in Höhe von 15,- Euro dies zu bestellen. Es besteht jedoch kein Anrecht darauf.

7. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung oder nach Eingang aller zur Ausführung des Auftrages beizubringenden Unterlagen, wenn diese später eingehen. Die angegebene Lieferfrist ist nur als annähernd zu betrachten. Sie ist grundsätzlich freibleibend und gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft angemeldet ist. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleich ob in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfange. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang ; wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung des Bestellers.

7a Muster
Muster bis 5 Stück pro Farbe/Modell werden grundsätzlich berechnet und nicht zurück genommen

8. Mehrlieferungen und Teillieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15% der Bestellmenge gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung sind uns Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind jedoch berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrages nach unserer Wahl zu fertigen, wenn nicht ausdrücklich entgegenstehende Abreden getroffen werden. Nachträgliche Änderungen der bestellten Ware können nur berücksichtigt werden, wenn wir noch nicht den Fertigungsprozess begonnen haben. Wird nicht rechtzeitig eingeteilt und abgerufen, sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens zu verlangen.

9. Abnahme/Rücknahme
Die Ware gilt mit dem erfolgten Versand als abgenommen. Wenn nicht anders vereinbart, werden sachliche Abnahmekosten persönlich vom Besteller getragen. Rücknahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür werden RMA Nummern vergeben, die außen auf dem Karton gut leserlich angebracht werden müssen. Rücksendungen ohne RMA Nummer oder unfrei werden nicht angenommen und gehen zu Lasten des Absenders zurück.

10. Verpackung
Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Verpackung zu den Selbstkosten berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung bei freier Einsendung durch den Besteller in einer Sendung wird durch uns gewährleistet. Die Verpackung wird dann als verbraucht angesehen und es erfolgt keine Gutschrift. Die Rücksendung von leeren Kartonagen muss vor Versand schriftlich angezeigt werden, da wir ansonsten eine Annahmeverweigerung uns vorbehalten.

11. Versand
Wenn nicht besonders vorgeschrieben , bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die billigste Verfrachtung übernehmen. Mit Verlassen des Werkes (auch des Werkes unseres Vorlieferanten) gehen sämtliche Kosten und Risiken die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers. Ab dem Tag, an dem die Versandbereitschaft angezeigt wird, behalten wir uns vor Lagerhaltungskosten von 15 EURO pro Tag und qm zu berechnen.

12. Gefahrenübergang
Wird die Ware versandt - gleichgültig auf wessen Kosten - so geht die Gefahr auf den Besteller über mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes (auch des Werkes unseres Vorlieferanten). Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

13. Mängelrügen
Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich erfolgen. Dies gilt auch bei Lieferungen, für die der Ablieferungsort ein ausländischer Bestimmungsort ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber nach 3 Monaten nach Empfang der Ware zu rügen. Die vorgenannten Fristen gelten insbesondere auch für Teillieferungen. Der Besteller ist verpflichtet, die bemängelten Stücke uns unverzüglich zur Prüfung frei einzusenden, sowie eine Rücksendung vorher schriftlich anzuzeigen. Erst nach erfolgter Freigabe wird eine Annahme durch uns zu Prüfungszwecken gewährleistet. Erweist sich die Mängelrüge als nicht berechtigt, so hat der Besteller die Kosten dieser Prüfung sowie die des Rücktransportes zu tragen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt und erstreckt sich auf mehr als 5% der Liefermenge, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir für fehlerhafte Stücke Ersatz liefern, die Stücke in ordnungsgemäßen Zustand bringen oder den für Sie berechneten Preis gutschreiben wollen. Eine Gewähr dafür, dass das angebotene oder gelieferte Material für in Aussicht genommene, aber nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke geeignet ist, übernehmen wir nicht. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Prüfung und endgültiger schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Das Recht der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller entweder be- oder verarbeitet oder veräußert sind. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen.

13a Mängelrügen bei Druckaufträgen
Werden die Waren mit Werbeanbringung in Auftrag gegeben und der Besteller oder dessen Kunde verzichtet auf ein Andruckmuster, aus dem er ersehen kann, wie das spätere Druckgut aussehen wird, so erlischt der Anspruch auf Reklamation wegen falschem oder schlechtem Druckbild. Mit Erteilung der Druckfreigabe für Korrekturabzüge in schriftlicher oder telefonischer Weise stellt der Auftraggeber uns frei von jeglichen Reklamationsansprüchen, die den Inhalt bzw. das Aussehen des Druckbildes angehen. Die Erstellung eines Andruckmusters ist kostenpflichtig.

14. Haftung bei Lohnaufträgen
Werden von uns Lohnarbeiten ausgeführt und für diese oder auch andere Aufträge Werkstoffe, Werkstoffteile, Halbfabrikate oder Werkzeugvorrichtungen durch den Besteller zur Verfügung gestellt oder zugeliefert, so werden sie von uns mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet bzw. behandelt. Zu einer Prüfung sind wir nur verpflichtet, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist und die Prüfungskosten vom Auftraggeber übernommen werden. Sollten Teile wegen Bearbeitungsfehler unverwendbar werden, so gehen bis zu 15% zu Lasten des Bestellers. Darüber hinaus werden wir aus uns frachtfrei einzusendendem Werkstoff neue Stücke ohne Berechnung bearbeiten.

15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes in bar bei uns. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Darüber hinaus tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen uns zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller des Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleichgültig in welchem Zustand, weiter veräußert, so gilt die in Abs. 2 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Liefergeschäftes ist. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 25%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

16. Patentverletzung
Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung, Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und sonstige Schutz und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, zu befreien.

17. Kataloge, Prospekte, etc.
Alle grafischen Inhalte und Texte, welche in Katalogen, die durch uns zu Werbe- und Verkaufszwecken in Umlauf gebracht werden, sind freibleibend. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Für Geschäftsbedingungen, welche in Katalogen und Prospekten aufgeführt sind, erfolgt nur in soweit eine rechtliche Geltung, wenn Sie durch uns zusätzlich schriftlich dem Besteller bestätigt wird. Dies gilt auch dann, wenn in irgend einer Art und Weise unsere Firmierung auf dem Katalog angebracht wird. Schutzrechte die durch uns im Auftrag vertriebene Kataloge jeglicher Art verletzt werden, sind uns gegenüber nicht rechtskräftig und können nur bei dem Hersteller des Kataloges geltend gemacht werden.

18. Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG
Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Kennzeichnungspflicht des Auftragnehmers nach dem ProdSG, sofern die Produkte nicht schon mit der Kennzeichnung durch die Angaben des Auftraggebers erfolgt sind und/oder durch die in Auftrag gegebene Werbeanbringung erfolgt und sichert mit der Auftragserteilung dem Auftragnehmer die nachträgliche Kennzeichnung mit den Angaben des ProdSG direkt nach Erhalt zu. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für fehlende Angaben gem. dem ProdSG und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Regressansprüchen gegenüber Dritten frei, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung berufen. Der Auftraggeber übernimmt die rechtliche Verantwortung gegenüber Verbrauchern als Inverkehrbringer in Verbindung mit der Kennzeichnungspflicht. Regressansprüche wegen Produktfehlern bleiben hiervon unberücksichtigt.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Sitz des Lieferanten. Das gilt auch für Wechselverbindlichkeiten. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

20. Rechnungen
Rechnungen werden auf dem elektronischen Weg als PDF oder JPG Datei versand. Auf Wunsch werden Rechnungen gegen Berechnung einer Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 Euro auf dem Postwege versand.

21. Verbindlichkeit des Vertrages
Rechte, die sich aus diesem Vertrage ergeben, dürfen vom Besteller und Lieferer nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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